Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 € – für Leistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und mehr!
Viele meiner Angebote können direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden.
Meine Preise & Abrechnungsmöglichkeiten 2025
Hier finden Sie meine aktuellen Preise für die Nachbarschaftshilfe.
Wichtig: Viele Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden – andere sind als Privatzahlerleistung möglich.
Preise für Selbstzahler
Leistung | Beschreibung | Preis pro Stunde |
---|---|---|
Alltagsbegleitung | Hilfe im Alltag, Gespräche, Gesellschaft | 25,00 € |
Einkaufshilfe | Einkäufe, Besorgungen | 22,00 € |
Begleitung | Arztbesuche, Behördengänge, Freizeitaktivitäten | 25,00 € |
Haushaltshilfe | Leichte Reinigungstätigkeiten, Wäschepflege | 22,00 € |
Wichtig: In Coswig und Meißen fallen keine zusätzlichen Fahrtkosten an.
Für Einsätze in der Umgebung von Chemnitz und Mittweida (über 30 Minuten Fahrtzeit) berechne ich eine Fahrtkostenpauschale von 3,50 € (hin und zurück).
Abrechnung über die Pflegekasse
- Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): 131 €/Monat ab Pflegegrad 1 – für anerkannte Nachbarschaftshelfer (wie mich) direkt abrechenbar.
- Ab Pflegegrad 2: Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege möglich (siehe unten).
So funktioniert die Kassenabrechnung:
- Sie haben Pflegegrad 1 oder höher.
- Sie erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag von Ihrer Pflegekasse.
- Sie erhalten von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
- Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten die Erstattung.
Welche Leistungen sind möglich?
- Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen
- Einkaufshilfe
- Hilfe im Haushalt (Reinigung, Wäsche etc.)
- Betreuung und Gespräche
- uvm.
Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden.
Beispiel: Sie nutzen im Januar nur 80 €, dann stehen Ihnen im Februar 182 € zur Verfügung.
Beispiel: Sie nutzen im Januar nur 80 €, dann stehen Ihnen im Februar 182 € zur Verfügung.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2)
Neu ab Juli 2025: Es gibt einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Leistungen sind flexibel kombinierbar, die 6-monatige Vorpflegezeit entfällt.
- Maximaldauer: 8 Wochen pro Jahr für beide Leistungen zusammen
- Ab Pflegegrad 2: Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Höchstbetrag Verhinderungspflege: 1.685 €/Jahr (2024: 1.612 €)
Wichtig für Nachbarschaftshelfer:
Die Pflegekasse zahlt an Nachbarschaftshelfer (nicht verwandte Personen) bis zu 40% des Maximalbetrags.
2025 bedeutet das:
Die Pflegekasse zahlt an Nachbarschaftshelfer (nicht verwandte Personen) bis zu 40% des Maximalbetrags.
2025 bedeutet das:
- Pflegegrad 2: 674 € (40% von 1.685 €)
- Pflegegrad 3: 674 € (40% von 1.685 €)
- Pflegegrad 4: 674 € (40% von 1.685 €)
- Pflegegrad 5: 674 € (40% von 1.685 €)
Pflegegeld & Sachleistungen 2025
Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) | Pflegesachleistung (monatlich) | Tages-/Nachtpflege (monatlich) |
---|---|---|---|
2 | 796 € | 761 € | 721 € |
3 | 1.497 € | 1.431 € | 1.357 € |
4 | 1.859 € | 1.778 € | 1.685 € |
5 | 2.299 € | 2.200 € | 2.085 € |
Hinweis: Pflegesachleistungen werden in der Regel direkt zwischen Pflegedienst und Kasse abgerechnet. Nachbarschaftshelfer können über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege abrechnen.
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