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Kostenübernahme & Abrechnungsmöglichkeiten 2025
Zuerst finden Sie die Leistungen, die Ihre Pflegekasse übernimmt.
Danach folgen die Preise für Selbstzahler & Zusatzleistungen.
Abrechnung über die Pflegekasse
- Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): 131 € / Monat ab Pflegegrad 1
- Ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege möglich
So funktioniert die Kassenabrechnung:
- Pflegegrad 1 oder höher
- Monatlich 131 € Entlastungsbetrag von der Pflegekasse
- Rechnung wird von mir ausgestellt
- Rechnung bei Pflegekasse einreichen → Erstattung erhalten
Mögliche Leistungen:
- Begleitung bei Spaziergängen & Ausflügen
- Einkaufshilfe
- Hilfe im Haushalt (Reinigung, Wäsche etc.)
- Betreuung & Gespräche
- uvm.
Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden.
Beispiel: Nutzung Januar 80 €, im Februar stehen 182 € zur Verfügung.
Beispiel: Nutzung Januar 80 €, im Februar stehen 182 € zur Verfügung.
Preise für Selbstzahler & Extras
Leistung | Beschreibung | Preis pro Stunde |
---|---|---|
Alltagsbegleitung | Hilfe im Alltag, Gespräche, Gesellschaft | 25,00 € |
Einkaufshilfe | Besorgungen, Einkäufe | 22,00 € |
Begleitung | Arzt, Behörde, Freizeit | 25,00 € |
Haushaltshilfe | Leichte Reinigung, Wäsche | 22,00 € |
Fahrtkosten: Innerhalb Coswig, Meißen, Radebeul, Weinböhla, Neusörnewitz & Brockwitz kostenlos.
Für Einsätze in Freital und Dresden: Fahrtkostenpauschale 3,50 € (hin & zurück).
Für Einsätze in Freital und Dresden: Fahrtkostenpauschale 3,50 € (hin & zurück).
Hinweis: Alles, was über das Krankenkassen-Budget hinausgeht, zahlen Sie privat.
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