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Kostenübernahme & Abrechnungsmöglichkeiten 2025

Zuerst finden Sie die Leistungen, die Ihre Pflegekasse übernimmt.
Danach folgen die Preise für Selbstzahler & Zusatzleistungen.

Abrechnung über die Pflegekasse

  • Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): 131 € / Monat ab Pflegegrad 1
  • Ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege möglich

So funktioniert die Kassenabrechnung:

  1. Pflegegrad 1 oder höher
  2. Monatlich 131 € Entlastungsbetrag von der Pflegekasse
  3. Rechnung wird von mir ausgestellt
  4. Rechnung bei Pflegekasse einreichen → Erstattung erhalten
Mögliche Leistungen:
  • Begleitung bei Spaziergängen & Ausflügen
  • Einkaufshilfe
  • Hilfe im Haushalt (Reinigung, Wäsche etc.)
  • Betreuung & Gespräche
  • uvm.
Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden.
Beispiel: Nutzung Januar 80 €, im Februar stehen 182 € zur Verfügung.

Preise für Selbstzahler & Extras

Leistung Beschreibung Preis pro Stunde
AlltagsbegleitungHilfe im Alltag, Gespräche, Gesellschaft25,00 €
EinkaufshilfeBesorgungen, Einkäufe22,00 €
BegleitungArzt, Behörde, Freizeit25,00 €
HaushaltshilfeLeichte Reinigung, Wäsche22,00 €
Fahrtkosten: Innerhalb Coswig, Meißen, Radebeul, Weinböhla, Neusörnewitz & Brockwitz kostenlos.
Für Einsätze in Freital und Dresden: Fahrtkostenpauschale 3,50 € (hin & zurück).
Hinweis: Alles, was über das Krankenkassen-Budget hinausgeht, zahlen Sie privat.
Fragen zur Kostenübernahme oder zu den neuen Leistungen 2025?
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