Nachbarschaftshelfer Rico-Hilft

Neu 2025!
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 € – für Leistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und mehr!
Viele meiner Angebote können direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden.

Meine Preise & Abrechnungsmöglichkeiten 2025

Hier finden Sie meine aktuellen Preise für die Nachbarschaftshilfe.
Wichtig: Viele Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden – andere sind als Privatzahlerleistung möglich.

Preise für Selbstzahler

Leistung Beschreibung Preis pro Stunde
Alltagsbegleitung Hilfe im Alltag, Gespräche, Gesellschaft 25,00 €
Einkaufshilfe Einkäufe, Besorgungen 22,00 €
Begleitung Arztbesuche, Behördengänge, Freizeitaktivitäten 25,00 €
Haushaltshilfe Leichte Reinigungstätigkeiten, Wäschepflege 22,00 €
Wichtig: In Coswig und Meißen fallen keine zusätzlichen Fahrtkosten an. Für Einsätze in der Umgebung von Chemnitz und Mittweida (über 30 Minuten Fahrtzeit) berechne ich eine Fahrtkostenpauschale von 3,50 € (hin und zurück).

Abrechnung über die Pflegekasse

So funktioniert die Kassenabrechnung:

  1. Sie haben Pflegegrad 1 oder höher.
  2. Sie erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag von Ihrer Pflegekasse.
  3. Sie erhalten von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
  4. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten die Erstattung.
Welche Leistungen sind möglich?
  • Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen
  • Einkaufshilfe
  • Hilfe im Haushalt (Reinigung, Wäsche etc.)
  • Betreuung und Gespräche
  • uvm.
Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden.
Beispiel: Sie nutzen im Januar nur 80 €, dann stehen Ihnen im Februar 182 € zur Verfügung.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2)

Neu ab Juli 2025: Es gibt einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Leistungen sind flexibel kombinierbar, die 6-monatige Vorpflegezeit entfällt.

Wichtig für Nachbarschaftshelfer:
Die Pflegekasse zahlt an Nachbarschaftshelfer (nicht verwandte Personen) bis zu 40% des Maximalbetrags.
2025 bedeutet das:
  • Pflegegrad 2: 674 € (40% von 1.685 €)
  • Pflegegrad 3: 674 € (40% von 1.685 €)
  • Pflegegrad 4: 674 € (40% von 1.685 €)
  • Pflegegrad 5: 674 € (40% von 1.685 €)
Hinweis: 2024 waren es je nach Pflegegrad zwischen 498 € und 1.612 €. Ab 2025 gilt für alle Pflegegrade der gleiche Maximalbetrag für Nachbarschaftshelfer.

Pflegegeld & Sachleistungen 2025

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Pflegesachleistung (monatlich) Tages-/Nachtpflege (monatlich)
2 796 € 761 € 721 €
3 1.497 € 1.431 € 1.357 €
4 1.859 € 1.778 € 1.685 €
5 2.299 € 2.200 € 2.085 €
Hinweis: Pflegesachleistungen werden in der Regel direkt zwischen Pflegedienst und Kasse abgerechnet. Nachbarschaftshelfer können über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege abrechnen.
Sie haben Fragen zur Kostenübernahme oder möchten wissen, wie Sie die neuen Leistungen 2025 optimal nutzen können?
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