So funktioniert die Abrechnung (SGB XI)
Ihre Entlastung ist gesichert: Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wer kann abrechnen?
Jede Person mit einem **anerkannten Pflegegrad (PG 1-5)** kann meine Dienste als anerkannte Nachbarschaftshilfe nutzen.
Sie reichen meine Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten die Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags erstattet.
1. Budget & Entlastungsleistung
Ihnen stehen monatlich **131 €** über den **Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)** zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Wenn Ihr Budget in einem Monat **übrig bleibt**, kann es in den Folgemonat oder sogar in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
2. Was passiert bei Mehrkosten?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, solange Ihr monatliches Budget nicht ausgeschöpft ist.
Sollten meine Leistungen den monatlichen Entlastungsbetrag **(131 €)** übersteigen, zahlen Sie den Restbetrag für die erbrachten Leistungen selbst (Selbstzahler).
Kosten bei Behörden- & Ämtergängen
Manche Aufgaben (z. B. im Rahmen von Behördenbegleitungen) beinhalten geringe Zusatzkosten, die **nicht** von der Pflegekasse übernommen werden und privat zu zahlen sind:
- **Kopierkosten s/w:** 0,20 € pro Seite
- **Kopierkosten Farbe (A4):** 0,50 € pro Seite
- **Porto/Versand:** Entsprechend den tatsächlichen Kosten.
Diese Kosten werden Ihnen stets transparent ausgewiesen und in Rechnung gestellt.