Ihre Leistungen als Nachbarschaftshilfe werden direkt ueber den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet. Die Hoehe der Erstattung wird durch die regionale Pflegekasse bestimmt. Die meisten Leistungen werden vollstaendig oder grossenteils uebernommen.
Monatlich bis zu 131 € genutzt
Ab Pflegegrad 2 zuschaltbar
| Position | Betrag |
|---|---|
| 5 Stunden Alltagsbegleitung a 30,00 € | 150,00 € |
| 1,5 Stunden Arztbegleitung a 30,00 € | 45,00 € |
| GESAMTKOSTEN | 195,00 € |
Abrechnung mit Pflegekasse:
Verbleibender Selbstzahler-Anteil: 0,00 € (In diesem Beispiel voll gedeckt)
Diese Nebenkosten werden transparent ausgewiesen.