Ihre Leistungen als Nachbarschaftshilfe werden direkt über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet.
Überwiegend gedeckt
durch Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Überwiegend gedeckt
durch Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Die Abrechnung meiner erbrachten Stunden erfolgt direkt über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse. Die Höhe der Erstattung wird durch die regionalen Pflegekassen-Sätze bestimmt.
Das bedeutet: Die Kosten für die Betreuung werden zum Großteil oder vollständig über Ihren monatlichen Entlastungsbetrag (bis zu 131 €) übernommen.