Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. August 2025 werden wieder neue Klienten aufgenommen. Melden Sie sich rechtzeitig für Unterstützung im Alltag. Wir freuen uns auf Sie! 😊
Persönliche Unterstützung im Alltag – Für Coswig, Radebeul, Dresden, Weinböhla und Riesa
Für Senioren, Angehörige & alle, die Hilfe brauchen – herzlich, zuverlässig, individuell.
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Wichtig:
Ab dem 1. August werden wieder neue Klienten aufgenommen.
Bei Interesse an Unterstützung im Alltag melden Sie sich bitte rechtzeitig!

Unsere Leistungen

Einkaufsservice

Einkaufsservice

Ich erledige Ihre Einkäufe und Besorgungen zuverlässig und nach Ihren Wünschen.

Begleitung zum Arzt

Begleitung & Mobilität

Ich begleite Sie zu Arztterminen, Einkäufen oder Spaziergängen – für mehr Sicherheit und Teilhabe.

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Ich unterstütze Sie bei leichten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und helfe, Ihr Zuhause gemütlich zu halten.

Freizeitbegleitung

Freizeit & Gesellschaft

Für gemeinsame Gespräche, Vorlesen oder leichte Aktivitäten, die Freude in Ihren Alltag bringen.

Beratung und Unterstützung im Alltag

Beratung & Organisation

Ich helfe Ihnen, den Alltag zu strukturieren und informiere Sie über passende Entlastungsmöglichkeiten.

Hilfe beim Malern

Hilfe bei praktischen Aufgaben

Brauchen Sie Unterstützung beim Malern, beim Tragen von Umzugskisten oder ähnlichen Handreichungen? Fragen Sie uns gerne! Wir haben keinen Führerschein, helfen aber gerne bei Aufgaben vor Ort.

Rico Grießbach, Ihr Nachbarschaftshelfer

Über mich – Ihr persönlicher Nachbarschaftshelfer Rico Grießbach

Herzlich willkommen auf meiner Seite! Mein Name ist Rico Grießbach, und ich bin Ihr **engagierter Nachbarschaftshelfer** in **Coswig, Radebeul, Dresden, Weinböhla und Riesa**. Mit viel Erfahrung, Empathie und einem offenen Ohr biete ich Ihnen umfassende Unterstützung, damit Sie Ihr Leben zu Hause weiterhin selbstbestimmt und angenehm gestalten können.

Meine Motivation ist es, älteren Menschen und ihren Angehörigen eine **echte Entlastung im Alltag** zu bieten. Ich weiß, wie wichtig Zuverlässigkeit und Vertrauen sind. Deshalb arbeite ich stets **herzlich, diskret und mit größter Sorgfalt**. Bei mir stehen Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse immer im Mittelpunkt – denn jeder Mensch ist einzigartig.

Als **anerkannter Nachbarschaftshelfer (qualifiziert nach §45 SGB XI)** bin ich darauf spezialisiert, Sie in vielen Bereichen zu unterstützen: Sei es beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, im Haushalt oder einfach als aufmerksamer Gesprächspartner für gute Unterhaltung. **Wir helfen sowohl Menschen mit Pflegegrad, deren Kosten über die Pflegekasse abgerechnet werden können, als auch Personen, die unsere Dienste privat bezahlen möchten.** Gerne unterstütze ich Sie auch bei praktischen Aufgaben wie dem Packen von Umzugskisten oder kleineren Malerarbeiten. Beachten Sie bitte, dass wir keinen Führerschein besitzen und unsere Hilfe sich daher auf Tätigkeiten vor Ort konzentriert. Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen und gemeinsam herauszufinden, wie ich Ihnen den Alltag erleichtern kann.

Überlegungen zur Erweiterung meiner Angebote

Als qualifizierter Nachbarschaftshelfer (nach §45 SGB XI) unterstütze ich Sie bereits umfassend im Alltag. Um Ihnen jedoch perspektivisch ein noch breiteres Spektrum an Hilfestellungen anbieten und mich professionell weiterentwickeln zu können, **überlege ich derzeit intensiv, meine Tätigkeit zu erweitern**. Dies könnte in Form einer **gewerblichen Anmeldung** geschehen, aber ich prüfe auch die Möglichkeit, meine Dienste im Rahmen eines **Vereins** anzubieten. Beide Optionen würden es mir ermöglichen, Sie auch bei komplexeren Anliegen professionell zu begleiten.

Was eine erweiterte Tätigkeit zusätzlich anbieten könnte:

Egal ob als Gewerbe oder Verein – eine solche Erweiterung würde es ermöglichen, folgende Dienste anzubieten:

Nachbarschaftshilfe vs. zukünftige erweiterte Angebote: Der Unterschied

Um Ihnen die Transparenz zu gewährleisten, hier eine klare Abgrenzung der aktuellen Nachbarschaftshilfe von den potenziellen erweiterten Angeboten:

Thema Nachbarschaftshilfe (aktuell) Zukünftige erweiterte Angebote (Gewerbe oder Verein)
**Rechtsform** Ehrenamtlich, bürgerschaftliches Engagement. Gewerblich oder als eingetragener Verein.
**Bezahlung** Ehrenamtlich, nur kleine Aufwandsentschädigung (z.B. 5–10 €/Einsatz), oft über Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Gegen Bezahlung (Stundensatz/Pauschale), legal mit Rechnung/Vereinsbeitrag.
**Werbung** Nein, keine aktive Kundengewinnung über Werbung. Ja, über Website, Flyer, Social Media etc. erlaubt (abhängig von Rechtsform).
**Verträge** Nein, keine festen, rechtlich bindenden Verträge. Ja, klare Vereinbarungen und Kundenbeziehungen möglich.
**Steuerpflicht** Nein (bis zu Freigrenzen). Ja, Einkünfte sind steuerpflichtig (z.B. EÜR, bei Verein evtl. Gemeinnützigkeit).
**Haftung / Versicherung** Oft eingeschränkt, privates Risiko. Empfohlen und meist vorhanden (z.B. Betriebshaftpflicht), höhere Absicherung.
**Tätigkeitsumfang** Begrenzt auf alltagsentlastende Hilfe, keine Behördenvertretung oder komplexe Bürokratie. Umfassende Betreuung, Organisation, gezielte Behördenhilfe und mehr.
**Professionalität** Locker, freundschaftlich, bürgerschaftliches Engagement. Seriös, zuverlässig, professionell und nachvollziehbar.

Die Entscheidung für eine erweiterte Rechtsform würde es mir ermöglichen, Ihnen einen professionellen, abgesicherten und umfassenderen Service zu bieten. Sie würden von klarer Kommunikation, rechtlicher Sicherheit und einem erweiterten Leistungsspektrum profitieren.

**Wichtiger Hinweis:** Ich bin weder ein gerichtlicher Betreuer noch biete ich medizinisch-pflegerische Leistungen oder juristische Beratung an. Meine aktuelle und zukünftige Tätigkeit konzentriert sich auf die Entlastung im Alltag und die Unterstützung bei bürokratischen und organisatorischen Herausforderungen.

Ich informiere Sie hier, sobald eine Entscheidung über die Erweiterung meiner Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung oder Vereinsgründung) getroffen und diese erweiterten Dienstleistungen offiziell angeboten werden können. Bei Interesse können Sie mich gerne schon jetzt kontaktieren.

Benny – Unser vierbeiniger Alltagsbegleiter

Portrait von Benny, dem freundlichen Begleithund

Benny ist mein treuer und liebenswerter Begleiter, der mich oft zu meinen Einsätzen begleitet. Seine freundliche und ruhige Art bringt vielen meiner Klienten eine besondere Freude und sorgt für eine entspannte Atmosphäre. Er ist gut erzogen, kinderlieb und begegnet Menschen und anderen Tieren stets mit großer Zuneigung.

Durch seine Anwesenheit bietet Benny oft eine willkommene Abwechslung, spendet Trost und regt zu leichten Aktivitäten wie gemeinsamen Spaziergängen an – natürlich nur, wenn Sie dies wünschen. Er ist ein echter Seelentröster und ein Quell der positiven Energie.

Wichtig: Benny ist mein persönlicher Begleiter und **kein Therapiehund**. Seine Rolle ist es, Freude und Gesellschaft zu spenden, nicht therapeutische Aufgaben zu übernehmen. Bitte geben Sie mir vorab Bescheid, falls Allergien oder Ängste bestehen.

Pflegekurs nach §45 SGB – Die Basis für Ihre Nachbarschaftshilfe

Was beinhaltet die Nachbarschaftshilfe genau?

Die Nachbarschaftshilfe versteht sich als freiwilliges bürgerschaftliches Engagement und ist explizit keine gewerbliche Dienstleistung. Ihre Tätigkeiten sind darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Personen und deren Angehörige im Alltag zu entlasten und zu unterstützen.

Bitte beachten Sie: Reine Gartenarbeit, umfassende handwerkliche Leistungen oder medizinisch-pflegerische Tätigkeiten sind im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausdrücklich nicht vorgesehen.

Im Vordergrund stehen nicht-pflegerische, unterstützende Aufgaben, die das Wohlbefinden und die Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören:

Anerkennung der Kosten durch die Pflegekasse

Als anerkannter Nachbarschaftshelfer nach §45 SGB XI können meine Leistungen von der Pflegekasse erstattet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dies erfolgt im Rahmen des sogenannten **Entlastungsbetrages von bis zu 125 Euro monatlich** (nach §45b SGB XI). Dieser Betrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Wichtiger Hinweis für Pflegebedürftige und Angehörige: Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, ist es wichtig, dass der Nachbarschaftshelfer im jeweiligen Bundesland (Sachsen) **offiziell als Leistungserbringer anerkannt** ist. Ich habe diese Qualifikation erworben und bin berechtigt, meine Dienste im Rahmen dieser Regelung anzubieten. **Auch wenn Sie keinen Pflegegrad haben, können Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen und die Kosten privat tragen.**

Sollten Sie Fragen zur Abrechnung über die Pflegekasse oder zum Entlastungsbetrag haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie mich einfach – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation. Weitere Informationen finden Sie auch auf meiner Seite unter Pflegekassen.